Wohnungsverwaltung
(WEG)

Die Aufgabenbereiche:
- Regelmäßige Kontrolle der Liegenschaften vor Ort
- Beauftragung und Überwachung der Handwerker, sowie
- Abnahme der ausgeführten Arbeiten vor Ort.
- Ansprechpartner für Miet- und Eigentümerprobleme
- Komplette Abwicklung von Versicherungsschäden
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Durchführung von Beweissicherungsverfahren
werden von unserer technischen Abteilung durchgeführt - Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Komplette Abwicklung von Versicherungsschäden die das Gemeinschaftseigentum betreffen
- Ergänzungen und Änderungen der Verwaltungsunterlagen entsprechend gesetzlicher Änderungen
Kaufmännische Abwicklung:
Die Führung der Buchhaltung und Kontoführung, sowie alle übrigen kaufmännischen Arbeiten,
Nebenkostenabrechnungen, Erstellung von Wirtschaftplänen werden von Bürofachkräften, sowie von der
Geschäftsführerin erledigt.

Leistungsbeschreibung:
• Erfassung der Stammdaten unter Beachtung des DSGVO
• Buchen aller Einnahmen und Ausgaben, sowie die Erstellung von Buchungsnachweisen für die Abrechnung
• Überwachung der Hausgeldzahlungen
• Einklagen von Hausgeldrückständen (Mahnbescheid usw.)
• Überprüfung aller Rechnungen und Überweisungen der Rechnungsbeträge nach Abzug von Skonto, soweit zulässig.
• Anlage der Instandhaltungsrücklage in Absprache mit den
Eigentümern
• Erstellung der Wirtschaftspläne für das aktuelle Jahr
• Erstellen der Hausgeldabrechnungen mit allen Angaben, die erforderlich sind, den Umlageanteil des einzelnen Eigentümers
nachzurechnen
• Durchführung der jährlichen Rechnungsprüfung gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat
• Aufstellung der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung in Abstimmung nach den Bedürfnissen der einzelnen Eigentümer
• Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
• Erstellung des Protokolls der Versammlung und Versand an alle Eigentümer
• Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
• Aufbewahrung aller Hausunterlagen über 10 Jahre.

• Ablesung der Wasseruhren zum Jahresende sowie der Wärmemengenzähleruhren wenn vorhanden
• Prüfung der Rechnungen, erbrachte Unternehmerleistungen werden nur bezahlt wenn die Arbeiten nach Kostenvoranschlag und nach
Abnahme durch uns korrekt erledigt wurden
• Veranlassung von Instandsetzungsmaßnahmen (laut Beschluss der Eigentümerversammlung)
• Einholung von mehreren Angeboten durch unterschiedliche Firmen
• Prüfung der Angebote
• Auftragserteilung nach Beschluss der Eigentümerversammlung, bei Notreparaturen sofortige Beauftragung von Handwerkern,
• die das Objekt betreuen
• Überwachung und Abnahme der Instandhaltungsarbeiten
• Abwicklung (Durchführung, Überwachung) von Gewährleistungsansprüchen
• Durchführung von Beweissicherungsverfahren
• Jährliche Begehung der Gebäude
